Kostenübernahme durch die Krankenkasse

In vielen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für den SplitRider, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Damit die Abrechnung reibungslos funktioniert, beachten Sie bitte folgende Punkte:

Ärztliches Rezept erforderlich

Lassen Sie sich von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt ein Rezept für eine Elektrorollstuhl ausstellen. Wichtig ist, dass auf dem Rezept die Hilfsmittelnummer oder eine genaue Beschreibung vermerkt ist.

Hilfsmittelnummer prüfen

Der SplitRider ist unter einer spezifischen Hilfsmittelnummer im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet. Diese Nummer erleichtert die Abrechnung mit der Kasse und bestätigt die medizinische Anerkennung des Produkts.

SRN:   TW-MF-000012340

Abgabe über Sanitätshaus oder Vertragspartner

Die Abgabe erfolgt in der Regel über ein Sanitätshaus oder einen medizinischen Fachhändler, der einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Dort wird das Rezept eingereicht und direkt mit der Kasse abgerechnet – für Sie entstehen meist keine oder nur geringe Zuzahlungen.

Zuzahlung möglich

Je nach Krankenkasse und Tarif kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen. In einigen Fällen (z. B. bei Befreiung) entfällt diese.

Vorabklärung sinnvoll

Klären Sie im Zweifel vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden. So vermeiden Sie Missverständnisse und stellen sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.


Ihr Fachhändler vor Ort hilft Ihnen gerne bei Fragen rund um die Verordnung und Abwicklung.