Kostenübernahme durch die Krankenkasse
In vielen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für den SplitRider, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Damit die Abrechnung reibungslos funktioniert, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Ärztliches Rezept erforderlich
Lassen Sie sich von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt ein Rezept für eine Elektrorollstuhl ausstellen. Wichtig ist, dass auf dem Rezept die Hilfsmittelnummer oder eine genaue Beschreibung vermerkt ist.
Hilfsmittelnummer prüfen
Der SplitRider ist unter einer spezifischen Hilfsmittelnummer im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet. Diese Nummer erleichtert die Abrechnung mit der Kasse und bestätigt die medizinische Anerkennung des Produkts.
SRN: TW-MF-000012340
Abgabe über Sanitätshaus oder Vertragspartner
Die Abgabe erfolgt in der Regel über ein Sanitätshaus oder einen medizinischen Fachhändler, der einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Dort wird das Rezept eingereicht und direkt mit der Kasse abgerechnet – für Sie entstehen meist keine oder nur geringe Zuzahlungen.
Zuzahlung möglich
Je nach Krankenkasse und Tarif kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen. In einigen Fällen (z. B. bei Befreiung) entfällt diese.
Vorabklärung sinnvoll
Klären Sie im Zweifel vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden. So vermeiden Sie Missverständnisse und stellen sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Ihr Fachhändler vor Ort hilft Ihnen gerne bei Fragen rund um die Verordnung und Abwicklung.
